Übernachtung in Ferienwohnungen:
Bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine (Ferien-)Wohnung dürfen nur Gäste beziehen, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich.
Einschränkung der Beherbergung:
Gästen, die relevante Coronavirus-Symptome aufweisen, ist die Anreise nicht erlaubt.
Besondere Verhaltensregeln:
Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen wie die Angehörigen eines Haushalts, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen
In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen (Treppenhaus) haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich.
Kontaktlose Anmeldung/Übergabe der Wohnung:
Hierzu erhalten Sie vor Anreise ein eigenes Dokument.
Änderung in der Ausstattung der Ferienwohnung: